Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.          Einleitung / Definition FABLAB

1.1         Herzlich willkommen im FABLAB Biel/Bienne! Das FABLAB (fabrication laboratory) ist eine offene Werkstatt, die Zugang zu modernen industriellen Produktionsverfahren – wie 3D-Druckern, Lasercuttern, CNC Fräsen, Software und Elektronik – ermöglicht, um aus Ideen Einzelstücke und Prototypen herzustellen. Betrieben wird das FABLAB Biel/Bienne von der Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG.

1.2         Wir wollen, dass sich unsere Mitglieder bei uns nicht nur wohlfühlen, sondern dass sie auch frei und sicher experimentie-ren können. Um dies zu gewährleisten, müssen alle Mitglieder des FABLAB Biel/Bienne die allgemeinen Geschäftsbedin-gungen schriftlich anerkennen.

1.3         Im Folgenden werden Maschinen, Werkzeuge und sonstige Geräte als Werkgegenstände bezeichnet.

1.4         Mit Erzeugnis werden die aus der Anwendung/Bearbeitung durch die Werkgegenstände erzeugten Resultate (Produkte) bezeichnet.

 

 

2.          Geltungsbereich

2.1         Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Räumlichkeiten des FABLAB Biel/Bienne und für den Gebrauch des sich dort befindlichen Inventars, insbesondere der Arbeitsplätze und der Werkgegenstände.

2.2         Das FABLAB Biel/Bienne anerkennt grundsätzlich keine allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter, ausser die Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG habe diese vorgängig schriftlich anerkannt.

 

 

3.          Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen

3.1         Die Nutzung des FABLAB Biel/Bienne setzt eine Mitgliedschaft voraus. Das FABLAB Biel/Bienne unterscheidet zwischen Einzel- und Firmenmitgliedschaften.

3.2         Kindern sowie Jugendlichen vor Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Zutritt zum FABLAB Biel/Bienne nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen erlaubt; bei Jugendlichen bis 16 Jahren genügt die schriftliche Einwilligung eines erziehungsberechtigten Elternteils.

 

 

4.          Kompetenznachweispflicht und Schulungspflichten

4.1         Jedes Mitglied muss vor Beginn der Nutzung des FABLAB Biel/Bienne eine Schulung im Hinblick auf den sachgemässen und sicheren Gebrauch der Werkgegenstände absolvieren. Diese Schulungen werden von Mitarbeitenden des FABLAB Biel/Bienne vorgenommen. Die Schulungspreise sind auf der Internetseite des FABLAB Biel/Bienne publiziert und liegen im FABLAB Biel/Bienne auf. Eine Nutzung der Werkgegenstände ohne vorherige Schulung ist untersagt. Mitglieder wen-den sich bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich des Gebrauchs der Werkgegenstände an die Mitarbeitenden des FABLAB Biel/Bienne.

4.2         Für die Bedienung von komplexen Bearbeitungsmaschinen (z.B. Drehbank, Fräsmaschine) ist ein Fähigkeitsausweis (Mechaniker, Elektroniker Lehrausbildung) notwendig. Dieser muss am Empfang vorgewiesen werden.

4.3         Das Personal des FABLAB Biel/Bienne ist berechtigt, den Mitgliedern Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Die Mitglieder haben diesen Weisungen Folge zu leisten. Erfolgt dies nicht und wird dadurch der Betrieb des FABLAB Biel/Bienne beeinträchtigt, die Gesundheit von Menschen gefährdet und/oder Einrichtungen/Inventar beschädigt oder gefährdet, kann den verursachen-den Mitgliedern ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot erteilt und der Mitgliederausweis entzogen werden.

4.4         Die Öffnungszeiten des FABLAB Biel/Bienne sind im Internet auf der Seite www.fablab-biel-bienne.ch/ veröffentlicht. Für den Fall, dass in den Räumen des FABLAB Biel/Bienne geschlossene Veranstaltungen stattfinden, besteht kein Anspruch auf Zutritt.

 

 

5.          Funktionsfähigkeit / Verfügbarkeit der Werkgegenstände / Meldepflichten

5.1         Das FABLAB Biel/Bienne stellt den Mitgliedern die Werkgegenstände in funktionsfähigem Zustand zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf jederzeitige Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit bzw. jederzeitige Nutzung der Werkgegenstände. Technische Defekte, Wartungsarbeiten, Sicherheitsbelange und/oder Kapazitätsengpässe, die ausserhalb des Machtbe-reichs des FABLAB Biel/Bienne stehen (z.B. Stromausfälle, Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen) können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Nutzung der Werkgegenstände führen.

5.2         Sollten Mitglieder feststellen, dass ein von ihnen genutzter Werkgegenstand beschädigt, defekt oder nur eingeschränkt verwendungsfähig oder verunreinigt ist, haben sie die Mitarbeitenden des FABLAB Biel/Bienne unverzüglich hierüber zu informieren.

 

 

6.          Reservierung von Werkgegenständen (aktuell noch nicht implementiert, geplant)

6.1         Die Werkgegenstände können von den Mitgliedern über die Internetseite www.fablab-biel-bienne.ch für einen bestimmten Zeitraum reserviert werden. Die Reservierung führt zu einem Anspruch auf Nutzungsvorrang der Werkgegenstände gegenüber den weiteren Mitgliedern.

6.2         Liegt ein Verhinderungsfall vor, ist das Mitglied, das eine Reservation vorgenommen hat, angehalten, das FABLAB Biel/Bienne umgehend entsprechend zu informieren, damit die Reservation aufgehoben werden kann.

6.3         Eine vorgenommene Reservation verfällt 30 Minuten nach Nichterscheinen des Mitglieds, das die Reservation vorgenommen hat, wenn das Mitglied das FABLAB Biel/Bienne nicht anderweitig informiert hat.

6.4         In jedem Fall ist die Reservation für die Dauer deren Bestehens kostenpflichtig.

6.5         Liegt für einen Werkgegenstand keine Reservierung vor, gilt für die Nutzung das „First-Come-First-Serve Prinzip“, d.h. er steht dem Mitglied zur Verfügung, das den Werkgegenstand zuerst erreicht und in Gebrauch nimmt.

 

 

7.          Allgemeine Pflichten der Mitglieder

7.1         Die Mitglieder haben sich so zu verhalten, dass der Betrieb des FABLAB Biel/Bienne bzw. der Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Es ist den Mitglie-dern untersagt, in den Räumen zu rauchen, alkoholische Getränke oder Rauschmittel/Drogen zu konsumieren. Bei einem Verstoss gegen diese Bestimmung ist das FABLAB Biel/Bienne berechtigt, die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

7.2         Die Mitglieder haben die Räume und die Werkgegenstände des FABLAB Biel/Bienne schonend und pfleglich zu behandeln. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Die Beschädigung von Arbeitsplätzen und Werkgegenständen werden den Schaden verursachenden Mitgliedern in Rechnung gestellt.

7.3         Die Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung der Werkgegenstände sämtliche Vorgaben zu beachten, die ihnen bei der Schulung durch die Mitarbeitenden des FABLAB Biel/Bienne mitgeteilt wurden.

7.4         Die Mitglieder bestätigen mit der Unterzeichnung der Anmeldung, dass sie gegen Unfälle versichert sind.

7.5         Arbeitsplätze sind sauber zu halten. Mitglieder haben zu Beginn der Nutzung etwaige, erkennbare Verunreinigungen oder Schäden an Werkgegenständen umgehend einem Mitarbeitenden des FABLAB Biel/Bienne mitzuteilen und dem FABLAB Biel/Bienne die Gelegenheit zu geben, diese zu beseitigen. Im Unterlassungsfall hat das Mitglied zu belegen, dass die Verunreinigung oder Beschädigung bereits vorhanden war.

7.6         Die Mitglieder haften für die von ihnen verursachten Schäden an Werkgegenständen, sofern diese über die normale Abnützung/Verschleiss hinausgeht.

7.7         Es ist verboten die Werkgegenstände unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder grosser Müdigkeit zu bedienen.

7.8         Wenn es die Art der Arbeit, des Werkgegenstandes und/oder des Materials verlangt, sind entsprechende Schutzkleidung und Schutzbrille zu tragen.

7.9         Es ist untersagt, illegale Software auf die Rechner des FABLAB Biel/Bienne zu laden.

7.10       Das Internet im FABLAB Biel/Bienne ist nur zum Zweck der Nutzung der Werkgegenstände und zur Konstruktion von Erzeugnissen zu nutzen. Es ist untersagt nicht jugendfreie Inhalte zu konsumieren oder zu verbreiten.

7.11       Rechner des FABLAB Biel/Bienne dürfen nicht für private, d.h. nicht mit der Nutzung des FABLAB Biel/Bienne im Zusammenhang stehende Zwecke verwendet werden. Es dürfen weder Games geladen noch Videos gestreamt werden.

7.12       Die Mitglieder sorgen dafür, dass sie Daten in die Rechner und/oder Werkgegenstände derart eingeben, oder eigene Gegenstände derart an die Werkgegenstände anschliessen, dass diese Daten und Gegenstände nicht die Funktions- und Ablauffähigkeit der Werkgegenstände des FABLAB Biel/Bienne beeinträchtigen.

7.13       Die Mitglieder sind verpflichtet, alle von ihnen auf Rechnern des FABLAB Biel/Bienne selbst erzeugten und gespeicherten Daten, die nicht zur Registrierung und Verwaltung durch das FABLAB Biel/Bienne oder der Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG bestimmt sind, nach der Beendigung eines jeden Werktages zu löschen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Mitglieder werden bereits während der Schulung darauf hingewiesen, dass alle derartigen Daten nach dem Neustart der Rechner grundsätzlich gelöscht werden.

7.14       Soweit Daten gesichert werden sollen, hat dies auf einem gesonderten Datenträger des Mitglieds zu erfolgen. Die Datensicherung auf einem derartigen Datenträger ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung und nach vorheriger Prüfung der Virenfreiheit durch das FABLAB Biel/Bienne zulässig.

7.15       Das FABLAB Biel/Bienne will Informations- und Datenaustausch ermöglichen und gewährleisten. Soweit Mitglieder ein Interesse an der Geheimhaltung von Informationen/Daten haben, sind sie allein für die Geheimhaltung verantwortlich.

 

 

8.          Preise / Zahlung

8.1         Die aktuellen und gültigen Preise sind auf der Internetseite www.fablab-biel-bienne.ch publiziert und liegen im FABLAB Biel/Bienne auf.

8.2         Die Nutzung des FABLAB Biel/Bienne ist gebührenpflichtig. Beträge bis zu CHF 299.00 sind vor Ort bar zu bezahlen.

8.3         Das FABLAB Biel/Bienne stellt den Mitgliedern die Möglichkeit bargeldloser Zahlung zur Verfügung. Kredit- und/ Maestro-Karten werden ab einem Betrag von CHF 50.00 entgegengenommen.

8.4         Rechnungen können ab einem Betrag von CHF 300.00 gestellt werden. Sie sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

 

 

9.          Mitgliedschaftsbedingungen

9.1         Einzelmitgliedschaften werden für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.

9.2         Jedes Mitglied erhält einen Mitgliederausweis, auf welchem die Gültigkeitsdauer ersichtlich ist. Die Mitgliederkarte ist jeweils bei Ankunft im FABLAB Biel/Bienne am Empfang vorzuweisen.

9.3         Bei Verlust eines Mitgliederausweises kann ein Ersatzmitgliederausweis beantragt werden. Die Nachfertigung eines Ausweises ist gebührenpflichtig.

9.4         Firmenmitgliedschaften laufen jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Firmenmitgliedschaften, die während des Jahres abgeschlossen werden, werden pro rata temporis in Rechnung gestellt.

9.5         Einzel- und Firmenmitgliedschaften werden automatisch verlängert.

9.6         Einzelmitgliedschaften sind jeweils mit einer einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Monats schriftlich kündbar. Es gilt das Datum des Erhalts des Kündigungsschreibens beim FABLAB Biel/Bienne.

9.7         Firmenmitgliedschaften sind jeweils per 31. Dezember eines Kalenderjahres mit einer dreimonatigen Frist schriftlich kündbar. Es gilt das Datum des Erhalts des Kündigungsschreibens beim FABLAB Biel/Bienne. Mit der Kündigung der Firmenmitgliedschaft erlöschen auch alle darin eingeschlossenen Mitgliedschaften derer Mitarbeiter.

9.8         Bei vorzeitiger Kündigung einer Einzel- oder Firmenmitgliedschaft oder im Falle eines befristeten oder dauerhaften Hausverbots besteht kein Anspruch auf eine pro rata temporis Rückerstattung des jährlichen Mitgliederbeitrags.

9.9         Einzelmitgliedschaften von 3 Monaten sind jederzeit abschliessbar und laufen automatisch nach 3 Monaten aus.

9.10       Mit dem Abschluss der Mitgliedschaft bestätigt das Einzel- oder Firmenmitglied, ein Exemplar der allgemeinen Geschäfts-bedingungen erhalten und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren.

 

 

10.        Haftungsregelungen

10.1       Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Werkgegenstände erfolgt auf eigenes Risiko der Mitglieder. Das FABLAB Biel/Bienne und die Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG geben keinerlei Garantien ab und haften nur für nach-weisbare Schäden, die von Mitarbeitenden des FABLAB Biel/Bienne vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.

10.2       Das FABLAB Biel/Bienne und die Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG haften bei Vorliegen einer Verletzung der wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Mitglieder vertrauen dürfen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

10.3       Das FABLAB Biel/Bienne und die Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG übernehmen keine Haftung für folgende Tatbestände:

10.3.1    Schäden, die Mitgliedern durch unsachgemässe oder mutwillige Handlungen Dritter (z.B. durch Hacker oder Viren, oder durch Datenverlust oder Bekanntwerden geheimer Daten) entstehen.

10.3.2    Unfälle und allfällige Nachfolgekosten von Mitgliedern in den Räumen des FABLAB Biel/Bienne und durch die Nutzung der Werkgegenstände.

10.3.3    Urheberrechtsschutzverletzungen und/oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, die durch heruntergelade-ne Daten verursacht werden oder verursacht werden könnten.

10.3.4    Datenverluste in Werkgegenständen, in Erzeugnissen oder eigenen Geräten der Mitglieder.

10.3.5    Bekanntwerden von vertraulichen Informationen und/oder Daten der Mitglieder.

10.3.6    Persönliche Gegenstände der Mitglieder. Das gilt auch für Gegenstände, die in einem Schliessfach gelagert werden.

10.3.7    Liegengelassene Erzeugnisse oder Sachgegenstände. Diese werden nach 1 Woche entsorgt.

10.4       Das FABLAB Biel/Bienne und die Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG geben keine Garantien oder Gewährleis-tungen auf Erzeugnisse ab,

10.5       Die Mitglieder stellen das FABLAB Biel/Bienne und die Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des FABLAB Biel/Bienne stehen.

 

 

11.        Schlussbestimmungen

11.1       Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11.2       Das FABLAB Biel/Bienne behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern. Die jeweils gültige Fassung ist auf dem Internet unter www.fablab-biel-bienne.ch publiziert.

11.3       Der Gerichtsstand ist Biel/Bienne.

 

 

Stand: 30.10.2017

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